Klage der LINKEN stärkt Rechte des Bundestages

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Begründung die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages ausdrücklich gestärkt“, erklärt Dietmar Bartsch zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu ESM und Fiskalpakt. „Wichtigster Punkt ist, dass das Gesetz zum ESM-Vertrag vom Bundespräsidenten vor den verbindlichen völkerrechtlichen Klarstellungen nicht unterzeichnet werden darf und der Vertrag insgesamt unwirksam wird, wenn sich die Vorbehalte nicht als wirksam erweisen sollten.“

Dietmar Bartsch, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, erklärt in Karlsruhe zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Begründung die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages ausdrücklich gestärkt. Es gibt keinerlei Unterlagen, auch geheime, die den ESM betreffen, die nicht vom Deutschen Bundestag eingesehen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig eine Haftungsobergrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro beim ESM festgelegt, die auf gar keinen Fall ohne Zustimmung des Bundestages überschritten werden darf.Wichtigster Punkt ist, dass das Gesetz zum ESM-Vertrag vom Bundespräsidenten vor den verbindlichen völkerrechtlichen Klarstellungen nicht unterzeichnet werden darf und der Vertrag insgesamt unwirksam wird, wenn sich die Vorbehalte nicht als wirksam erweisen sollten. Es bleibt abzuwarten, wie jetzt in der Hauptsache entschieden wird. Die Rechte des Deutschen Bundestages sind durch die heutige Entscheidung gestärkt und nicht geschwächt worden.“