Karlsruhe gegen weitere Kontrollrechte der Opposition

Derzeit verfügen die Oppositionsparteien DIE LINKE und die Grünen im Bundestag über weniger als 25 Prozent der Mandate. Zu wenig, um alle im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen. Dagegen hat DIE LINKE geklagt.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen und den Antrag der LINKEN abgelehnt.
Im ARD-Morgenmagazin vom 3. Mai äußerte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Dietmar Bartsch noch vor der Urteilsverkündung zu dem Thema.