Erbschaftsteuer bleibt Bagatellsteuer

Am Ende des Vermittlungsverfahrens wurden die Forderungen der Unternehmer-Lobby nahezu vollständig bedient. In Deutschland werden jedes Jahr 250 Milliarden Euro Privatvermögen vererbt. Die Erbschaftsteuer beträgt nur 2 Prozent davon, also 5 Milliarden Euro. Es werden Finanzdynastien begünstigt und es wird nicht endlich umgesteuert. In der Bayerischen Landesverfassung steht: “Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zweck, die Ansammlung von riesigen Vermögen in den Händen Einzelner zu verhindern.” Halten Sie sich daran, auch der bayerische Ministerpräsident! Es ist schade, dass die Mehrheit im Bundestag, die eine andere Sicht, nicht zum Tragen kommt.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben hier eben einen Beschluss gefasst. Offensichtlich sollte zu dieser Entscheidung, die nicht irgendeine ist, weiter keine Debatte geführt werden. Ich kenne die Geschäftsordnung. Aber ich finde, diese relevante Veränderung bzw. Nichtveränderung muss hier im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt in der ganzen Legislatur nicht eine wirkliche Veränderung im Steuerrecht. Die gesamten Südstaaten setzen Sie, was Reformen betrifft, unter Druck, aber hier in Deutschland, meinen Sie, müsse gar nichts passieren. Das, was jetzt als Ergebnis herausgekommen ist, verdient den Titel „Erbschaftsteuerreform“ nicht. Das ist maximal ein Erbschaftsteuerreförmchen.

Wir haben heute früh hier im Deutschen Bundestag Peer Steinbrück verabschiedet. Ich will deshalb Herrn Steinbrück mit dem zitieren, was er zum Thema Erbschaftsteuer in einem Interview im Juli 2015 gesagt hat:

„Damit der Staat aber genug Geld für Investitionen in Bildung hat, sollte die Erbschaftsteuer erhöht werden. In Deutschland werden jedes Jahr 250 Milliarden Euro Privatvermögen vererbt.“

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Auch Betriebsvermögen!)

„Die Erbschaftsteuer beträgt nur 2 Prozent davon, also 5 Milliarden Euro. Das darf man weiß Gott verdoppeln für den zentralen Zukunftsfaktor Bildung einschließlich Kinderbetreuung.“

(Beifall bei der LINKEN)

Ich finde, Peer Steinbrück hat ausdrücklich recht. Sie haben ihm hier ein übles Abschiedsgeschenk gemacht. Er ist wahrhaftig kein Linker,

(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist eine gute Betonung, dass er kein Linker ist!)

aber dass Sie diesen Beschluss an diesem Tag fassen, ist wirklich völlig inakzeptabel.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will etwas zum Verfahren sagen und daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht 2014 wesentliche Teile der Steuervergünstigungen für Erben kassiert hat – 2014! Dann haben sich die Spitzen der drei Parteien in der Koalition ewig nicht einigen können. Es gab ein permanentes Hin und Her, und die Erbschaftsteuer wurde mit anderen Dingen verhandelt.

Bis zum 30. Juni 2016 hatte Ihnen das Bundesverfassungsgericht die Frist gesetzt. Sie haben diese Frist einfach ignoriert. Das ist inakzeptabel, meine Damen und Herren. Jeder Parksünder, dessen Parkschein seit zehn Minuten abgelaufen ist, bekommt ein Ticket. Und Sie machen monatelang einen Verschiebebahnhof. Damit desavouieren Sie den Rechtsstaat, meine Damen und Herren von der Großen Koalition.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch im Vermittlungsausschuss wird gepokert. Zum Schluss gibt es dann eine Nachtsitzung;

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Und ein Ergebnis!)

das alles will ich gar nicht weiter bewerten. Am Ende sagt dann der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer: „Ich bin zufrieden, sogar sehr zufrieden.“

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist doch gut!)

Das sagt eigentlich alles. Am Ende wurden die Forderungen der Unternehmenslobby nahezu vollständig bedient.

Bei der Reform geht es nicht um kleine Familienunternehmen, sondern um Riesenkonzerne wie zum Beispiel den im Eigentum der Familie Quandt. Durch Ihre Einigung werden Firmenerben auch künftig steuerlich begünstigt. Sie verweisen in diesem Zusammenhang ständig auf die Arbeitsplätze. Niemand hier im Haus will mit der Erbschaftsteuer Arbeitsplätze gefährden oder vernichten.

(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das tun Sie aber! Deswegen haben wir das Gesetz so verabschiedet!)

Das ist ein absurder Vorwurf. Aber Fakt ist, dass das Argument, die Verschonung des Unternehmensvermögens sei notwendig, um Arbeitsplätze zu erhalten, falsch ist. Es gab noch nicht einen einzigen Fall, in dem ein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer pleitegegangen ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Weil wir die verschoben haben!)

Es gibt keinen Fall. Also bringen Sie die Arbeitsplätze nicht als Argument.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Problem besteht ganz woanders. Wir sehen doch, dass die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland immer weiter auseinandergeht. 10 Prozent der Deutschen besitzen 60 Prozent des Gesamtvermögens. Die 500 reichsten Familien verfügen über ein Vermögen von 732 Milliarden Euro. Die Erbschaftsteuer wäre ein probates Mittel, hier endlich einzugreifen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wie wir alle wissen, stehen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer den Ländern zu. Liebe Grüne, es stimmt, dass Sie hier tapfer dagegen gestimmt haben. Aber im Vermittlungsausschuss hat nur eine der Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind, dagegen gestimmt, nämlich Thüringen. Auch Brandenburg hat nicht zugestimmt. Meine Damen und Herren von den Grünen, es ist nur begrenzt glaubwürdig, hier dagegen zu stimmen, es aber im Vermittlungsausschuss einfach durchlaufen zu lassen. Das ist meines Erachtens so nicht zu akzeptieren.

(Beifall bei der LINKEN – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Einfach durchlaufen“ ist nicht ganz die Wahrheit!)

Diese Reform hat den Namen nicht verdient. Es handelt sich maximal um ein Reförmchen. So bleibt die Erbschaftsteuer eine Bagatellsteuer.

(Zuruf von der CDU/CSU: 6 Milliarden!)

Finanzdynastien werden begünstigt, wenn nicht endlich umgesteuert wird. Wenn es aber solche Riesenvermögen in unserem Land gibt und wenn wir gleichzeitig Kinderarmut und Altersarmut zu verzeichnen haben, dann müssen die Mittel, die uns hier im Hohen Haus zur Verfügung stehen, endlich ausgeschöpft werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Lassen Sie mich zum Schluss die bayerische Landesverfassung zitieren – ich mache das sehr gerne –:

„Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“

(Beifall bei der LINKEN)

Halten Sie sich bitte an die bayerische Landesverfassung und der bayerische Ministerpräsident bitte auch! Aber Sie machen genau das Gegenteil. Das darf nicht sein. Wir brauchen eine Veränderung bei der Erbschaftsteuer, die grundlegender Natur ist. Wir werden das zum Wahlkampfthema machen und hoffentlich in der nächsten Legislaturperiode eine entsprechende Reform angehen. Es ist schade, dass die Mehrheit im Deutschen Bundestag, die eine andere Sicht als die Regierung hat, hier nicht zum Tragen kommt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)